Infos zur GB Psych
Kompakt die wesentlichen Schritte
Die Beurteilung der Gefährdung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz basiert auf § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu beurteilen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Arbeitsbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten und präventive Maßnahmen abzuleiten.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hält dafür umfangreiche Informationen bereit. Im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) können Krankenversicherer sogar die Durchführung nach SGB V bezuschussen.
Warum scheitert die Umsetzung dennoch so oft?
Unklare Zuständigkeiten beim Aufsetzen des Prozesses
Fehlende Sicherheit, welche Erfassungsinstrumentarien für die Organisation geeignet sind
Widerstand von Mitarbeitenden und Führungskräften durch mangelnde Kommunikation
Eine externe Fachkraft GB Psych ist qualifiziert, ein Steuer-Gremium aufzustellen, die Auswahl geeigneter Methoden und Tools zu moderieren sowie eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die allen Beteiligten Motivation und Sicherheit geben und eine rechtssichere Durchführung gewährleisten. Die Integration in ein bestehendes BGM ist willkommen und reduziert den Aufwand in der Vorbereitung der Belastungsermittlung.
Die GB Psych umfasst folgende Schritte:
Beschluss und Festlegung der Verantwortung
Konzept inklusive Kommunikationsstrategie
Ermittlung der psychischen Belastungen
Beurteilung der psychischen Belastungen
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
Wirksamkeitskontrolle
Aktualisierung und Fortschreibung
Dokumentation
Die Positionen ab dem dritten Punkt, der Ermittlung der psychischen Belastungen, stellen einen Kreislauf dar, ähnlich einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Die Aktualisierung und Fortschreibung beschreibt eine Auffrischung, die als etwa zweijähriger Turnus zu verstehen ist. Sie kann vergleichbar wie die GB Psych zuvor durchgeführt werden oder neu aufgesetzt werden. In diesem Fall startet die Fortschreibung der GB Psych mit der Vorbereitungsphase.
Wachsende Zahl psychischer Störungen
Während in den klassischen Hauptdiagnosegruppen wie Muskel- und Skelettsystem oder Infektionen die Zahl der Krankentage saisonal schwanken, im Wesentlich jedoch seit Jahren stabil bleiben, steigen psychische Störungen kontinuierlich an (siehe Grafik aus der Presseinformation der BKK vom 23.04.2026).
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat deshalb für 2026 ausgerufen, die Durchführung der GB Psych engmaschiger zu kontrollieren. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) bringt ein Versäumnis bislang nur dann nennenswerte Konsequenzen mit sich, wenn bereits Schäden eingetreten sind, bspw. ein Mitarbeitender wegen eines Burnouts ausfiel. Die GB Psych soll jedoch zum zentralen Werkzeug für Prävention werden und ist dafür auch bestens geeignet.
Triowerk ist Fachkraft zur Beurteilung psychischer Gefährdung am Arbeitsplatz
Triowerk ist BGM-Fachkraft und Fachkraft für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Dadurch ist Triowerk qualifiziert, eine GB Psych als externer Experte rechtssicher durchzuführen. Das umfasst gleichermaßen die Vorbereitung, die Belastungsermittlung inkl. Beurteilung, die Maßnahmenentwicklung und die Wirksamkeitsprüfung. Die Maßnahmen können vielfältiger Art sein. Sie werden in der Regel durch die Organisationen selbst bzw. ihre Dienstleister durchgeführt. Triowerk kann Dienstleister empfehlen, Möglichkeiten der Finanzierungsunterstützung durch gesetzliche Krankenversicherungen prüfen und die Maßnahmen begleiten. Alle Maßnahmen werden durch Triowerk in einer Form dokumentiert, die eine Kontrolle sowie die geforderte kontinuierliche Fortschreibung ermöglicht.
Info-Gespräch vereinbaren
0172 7529592
co@triowerk.de
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